Ombudsmann (Vertrauensanwalt) für die Lufthansa AG
Die Deutsche Lufthansa hat zur Meldung von Compliance-Verstößen Hinweisgebersysteme eingerichtet. Unter anderem hat sie schon seit vielen Jahren als Ombudsmann Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert von der Kanzlei Buchert Jacob & Partner aus Frankfurt am Main berufen.
Er wird von Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten.
Beide haben jahrelange Erfahrung als Ombudspersonen und sind als Anwälte Compliance-Experten wie auch EU-Datenschutzbeauftragte.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob stehen Hinweisgebern (Whistleblowern) zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf einen Verdacht einer wirtschaftskriminellen Handlung oder vergleichbar schweren Unregelmäßigkeiten mit Schädigungspotenzial für die Lufthansa oder ihre Tochtergesellschaften (LH-Group) geben möchten. Dazu gehören neben typischen Wirtschaftsdelikten wie Korruption, Betrug oder Untreue z. B. auch Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, Geldwäsche, Menschenrechtsverletzungen oder Diskriminierungen.
Hinweise werden von uns Ombudspersonen nach Prüfung an das Compliance-Office (CJ/C) der Lufthansa weitergegeben, sofern der Hinweisgeber (Whistleblower) dem zustimmt. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht wird die Identität von Hinweisgebern (Whistleblowern) geschützt und gegenüber der Lufthansa AG nicht offengelegt. Zudem gilt, dass Vorgänge und Daten in Anwaltskanzleien in höherem Maße vor einer richterlichen Beschlagnahme geschützt sind als Unterlagen in Unternehmen (Bundesverfassungsgericht in Neue Juristische Wochenschrift 2018, 2385, 2386 ff Rn. 68).
Über die Schutzwirkungen für und Rechte von Hinweisgebern durch die neue EU-Whistleblower-Richtlinie informieren wir Sie auf der Startseite unserer Homepage: www.dr-buchert.de
Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen.
Kontaktaufnahme
Hinweisgeber (Whistleblower) können mit uns Ombudspersonen per Telefon, Kontaktformular, Fax oder Brief in Kontakt treten. Selbstverständlich sind persönliche Gespräche möglich, auch wenn nur der Rat der Ombudspersonen gesucht wird. Kosten entstehen Hinweisgebern (Whistleblowern) in keinem Fall.
Rechtsanwalt
Dr. Rainer Buchert
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Telefon: 069 710 33 330
Elektronisches Meldeverfahren
Ergänzend zu den genannten Kommunikationswegen stellen wir Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten einen verschlüsselten, besonders gesicherten elektronischen Meldeweg zur Verfügung. Über ein eingerichtetes Whistleblower-Kontaktformular können sie – für uns nicht rückverfolgbar – eine vertrauliche Meldung in verschiedenen Sprachen übermitteln. Selbstverständlich unterliegt auch sie der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und wird ausschließlich von uns Ombudspersonen empfangen und bearbeitet.
Ombudsmann Dr. Rainer Buchert wird im Falle seiner Verhinderung von Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten.
Hinweis
Das Hinweisgebersystem ist keine Beschwerdestelle und wir Ombudspersonen sind keine Streitschlichter oder Mediatoren.
Kundenbeschwerden richten Sie bitte an: customer.relations@lufthansa.com