Ombudsmann (Vertrauensanwalt) des Volkswagen Konzerns
Der Volkswagen Konzern hat im Zuge der Bekämpfung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen mit der Berufung eines externen Rechtsanwalts als Ombudsmann (Vertrauensanwalt) ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert steht als Ansprechpartner allen Personen zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf den Verdacht einer solchen Straftat oder ähnlich schwerer Unregelmäßigkeiten mit Bezug zum Volkwagen Konzern bzw. einer der Marken des Konzerns geben wollen. Er wird von Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob aus der gleichen Kanzlei vertreten.
Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Verdacht auf Straftaten) sowie Hinweise auf sonstiges relevantes Fehlverhalten von Mitarbeitern werden nach erster Prüfung durch die Ombudsleute an den Volkwagen Konzern weitergegeben. Gleiches gilt für potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten. In Zweifelsfällen können sich Hinweisgeber auch ratsuchend an den Ombudsmann wenden. Die Ombudspersonen sind jedoch keine Stelle für allgemeine Beschwerden oder Reklamationen. Wichtig zu wissen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Dritte, die im Rahmen einer internen Untersuchung befragt worden sind und sich dabei unkorrekt oder unfair behandelt fühlen, können sich an die Ombudsperson als unabhängige Stelle wenden.
Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und gegenüber Volkwagen nicht offengelegt wird.
Kontaktaufnahme
Hinweisgeber können mit dem Ombudsmann oder seiner Vertretung per Telefon, Fax, E-Mail oder postalisch in Kontakt treten. Beide Ombudspersonen stehen auch für ein persönliches vertrauliches Gespräch zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Dr. Rainer Buchert
E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Telefon: 069 710 33 330
Elektronisches Meldeverfahren
Vertrauliche Hinweise können in unterschiedlichen Sprachen und auch anonym über ein verschlüsseltes elektronisches Meldeverfahren abgegeben werden:
Ombudsmann Dr. Rainer Buchert wird im Falle seiner Verhinderung von Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten.